Vorsicht, Kamera! Oder: Wurden Sie heute schon gefilmt?

Nur die wenigsten von ihnen zeigen sich dem flüchtigen Betrachter auf den ersten Blick. Meist verstecken sie sich unter Vordächern und in Carports oder schmiegen sich unauffällig an Dachsparren. Die moderneren von ihnen begnügen sich mit einem  kaum hosenknopfgroßen Guckloch an Türschild oder Klingelknopf. Und es werden immer mehr. Die Rede ist von Überwachungskameras, die von besorgten Hauseigentümern installiert werden, um mögliche Missetäter zu erspähen und deren Bild im Fall der Fälle fürs Fahndungsfoto zu speichern. Das ist verständlich, denn an Einbrüchen herrschte in den letzten Jahren leider auch in Borsdorf, Panitzsch und Zweenfurth kein Mangel. Doch leider sind viele dieser Kameras schlicht und einfach rechtswidrig, da sie nicht nur das Geschehen auf dem eigenen Grundstück erfassen, sondern auch auf den nahen Gehweg oder die Straße spähen.

Unzulässig ist das übrigens nicht erst seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung im vergangenen Jahr. Jede Überwachung des öffentlichen Raumes erfordert eine Abwägung zwischen dem Zweck der Überwachung (z.B. Schutz vor Straftaten) auf der einen und den Interessen der Betroffenen (z.B. der Nutzer eines Gehweges) auf der anderen Seite. Im Tätigkeitsbericht des  Sächsischen Datenschutzbeauftragten Andreas Schurig werden derartige Abwägungsergebnisse, aber auch bei Verstößen verhängte Strafen aufgelistet.

So wurde vor einigen Jahren z.B. ein Kleingärtnerverein im Leipziger Süden, der seine mehrfach beschädigte Schranke an der (öffentlich gewidmeten Zufahrt) sowie das Vereinshaus per Kamera überwachte, zur Kasse gebeten. Selbst als die Kameras abgeschaltet worden war, gab es noch Ärger, da z.B. Spaziergänger nicht einschätzen konnten, ob das gläserne Auge sie beobachtete oder nicht. Erst nach dem vollständigen Abbau der Kameras (und einer weiteren schmerzlichen Zahlungsaufforderung) kehrte Ruhe ein.

Dabei ist es zunächst unerheblich, ob die erfassten Bilder nur über einen Monitor flimmern und danach “weg” sind oder für eine gewisse Zeit wo-auch-immer gespeichert werden; unerheblich ist es auch, ob der Betreiber der Kamera die Aufnahme im heimischen Kellerbüro verfolgt oder via Handy am Strand von Ibiza beobachtet, wer gerade vor seinem Haus entlangläuft. Zusätzliche Brisanz kommt in das Thema, da immer mehr Kameras ihre Aufnahmen nicht per Kabel, sondern via Wlan übermitteln. Nicht hinreichend gesicherte Übertragungen lassen sich leicht durch Dritte “anzapfen”.

Und was tun, wenn Herrchen und Fifi auf der Hunderunde unfreiwillig gefilmt werden? Zunächst einmal das Gespräch mit dem Betreiber der Kamera suchen. Wenn das nicht hilft, kann der Verstoß auf der Seite des Sächsischen Datenschutzbeauftragten zur Anzeige gebracht werden.     André Dreilich

 

 

 

Leave a Comment